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26.09.2025 – Testosteronhaltige Arzneimittel sind eigentlich nur bei bestimmten Erkrankungen zugelassen – etwa bei nachgewiesenem Testosteronmangel (Hypogonadismus), verzögertem Pubertätsbeginn oder bei sehr seltenen Blutkrankheiten.

Zwischen 2005 und 2023 ist das Verordnungsvolumen in Deutschland jedoch um über 400 % gestiegen!!!
Eine neue Analyse von Krankenkassendaten zeigt:

  • Besonders stark war der Anstieg bei Männern zwischen 20 und 29 Jahren.
  • Bei rund einem Drittel der Erstverschreibungen war keine passende Diagnose dokumentiert.
  • Selbst bei bestätigtem Testosteronmangel wurden die notwendigen Kontrollmessungen oft nicht durchgeführt.

Diese Auffälligkeiten deuten laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darauf hin, dass Testosteronpräparate in Deutschland teilweise nicht bestimmungsgemäß verschrieben werden. Andere Länder haben auf ähnliche Trends bereits mit strengeren Verschreibungsregeln reagiert. Fachleute fordern daher nun auch hierzulande mehr Aufmerksamkeit und klare Maßnahmen.

Die Deutsche Gesellschaft Mann und Gesundheit e. V. (DGMG) weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass leitliniengerecht eine Testosteronbehandlung für Männer nur bei einem symptomatischen, laborbestätigten Hormonmangel (= Hypogonadismus) erfolgen soll. Denn Testosteron ist kein Lifestylemedikament.

Quelle: Bulletin zur Arzneimittelsicherheit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) (https://www.bfarm.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Bulletin/Ausgaben/2025/3-2025.pdf)
Bildnachweis: Shutterstock #2579875175